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Ende der Covid-19-Schutzmaßnahmen in der Hebammenpraxis

 

 

 

 

 

 

 

Seit dem 07.04.2023 ist das Infektionsschutzgesetz bzgl. der Covid-19-Schutzmaßnahmen in Praxen außer Kraft.

 

Es gibt nun keine Auflagen mehr für Hebammenpraxen.

Jedoch bitte ich bei Erkältungssymptomen vor dem Betreten der Hebammenpraxis / vor dem Hausbesuch einen negativen Covid-Selbsttest nachzuweisen, bei einer aktiven Covid-Erkrankung ist ein Praxistermin/ Hausbesuch nur nach vorheriger Absprache möglich, eine Teilnahme an Kursen und Workshops ist ausgeschlossen.

KN95 or N95 FFP2 mask for protection pm 2.5 and corona virus (COVID-19). Anti pollution ma
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