top of page
Ende der Covid-19-Schutzmaßnahmen in der Hebammenpraxis
Seit dem 07.04.2023 ist das Infektionsschutzgesetz bzgl. der Covid-19-Schutzmaßnahmen in Praxen außer Kraft.
Es gibt nun keine Auflagen mehr für Hebammenpraxen.
Jedoch bitte ich bei Erkältungssymptomen vor dem Betreten der Hebammenpraxis / vor dem Hausbesuch einen negativen Covid-Selbsttest nachzuweisen, bei einer aktiven Covid-Erkrankung ist ein Praxistermin/ Hausbesuch nur nach vorheriger Absprache möglich, eine Teilnahme an Kursen und Workshops ist ausgeschlossen.
bottom of page