top of page

Covid-19-Regelungen in der Hebammenpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab dem 01.10.2022 tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft.

Dies hat auch weiterhin Auswirkungen auf und Hebammen/ Hebammenpraxen.

 

So gilt bei Betreten der Hebammenpraxis, sowie im Hausbesuch die ffp2-Maskenpflicht. Diese muss ununterbrochen allen Beteiligten (über 14 Jahre) getragen werden.

 

Praxistermin/ Hausbesuch/ Kurse

- bei Erkältungssymptomen (auch bei Familienmitgliedern) wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Geschmackverlust, bitte ich euch Rücksprache zu halten und den Termin abzusagen/ telefonisch oder video-telefonisch stattfinden zu lassen.

- dies gilt auch bei Kontakt oder Verdacht auf Kontakt mit einer Covid-19 positiven Person

- die Auflage eines negativen Schnelltests für die betreute Frau und das Neugeborene ist nicht zulässig, da es sich um eine medizinische Leistung handelt.

-bei Praxisterminen kommt die Schwangere allein in die Praxis, eine Begleitung z.B. durch den Kindsvater ist nicht möglich.

KN95 or N95 FFP2 mask for protection pm 2.5 and corona virus (COVID-19). Anti pollution ma
bottom of page