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Mutter Stillen Baby-

Still- und Ernährungsberatung

Kleine Kinder wachsen sehen

Hilfe beim Stillen / der Säuglingsernährung

Eine Stillende Frau hat über die gesamte Stillzeit Anspruch auf eine Hebamme.

Bei Säuglingen die mit adaptierter Nahrung ernährt werden, geht der Hebammenanspruch bis zum 9. Lebensmonat.

Ein umfangreiches Wissen über das Stillen, besondere Stillsituationen (BES, Fingerfeeding, Stillen mit Stillhütchen, Stillen bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen wie z.B. Frühgeborenen) und auch die Beratung bei Ernährung mit adaptierte Nahrung gehört dazu.

Die Ernährungsberatung gibt Hilfestellung bei schwierigen Ernährungssituationen .

Für die Beikosteinführung gibt es gesondert Kurse in denen man die Beikostreifezeichen erkennen lernt, einen Fahrplan für den Beikoststart erhält.  Es gibt Tipps rund um die Breizubereitung, Fingerfood und den Weg zum Essen vom Familientisch.

Laut der HebGebO (NRW) sind insgesamt 8 Still-und Ernährungsberatungen möglich.

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