Still- und Ernährungsberatung
Kleine Kinder wachsen sehen
Hilfe beim Stillen / der Säuglingsernährung
Eine Stillende Frau hat über die gesamte Stillzeit Anspruch auf eine Hebamme.
Bei Säuglingen die mit adaptierter Nahrung ernährt werden, geht der Hebammenanspruch bis zum 8. Lebensmonat.
Ein umfangreiches Wissen über das Stillen, besondere Stillsituationen (BES, Fingerfeeding, Stillen mit Stillhütchen, Stillen bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen wie z.B. Frühgeborenen) und auch die Beratung bei Ernährung mit adaptierte Nahrung gehört dazu.
Die Beikostberatung zu Beginn der Breizeit gibt Hilfestellung wann welche Lebensmittel eingeführt werden, wie der Weg von der Muttermilch/Premilch zur Familienkost aussieht und was im 1. Lebnsjahr besonders bei der Ernährung zu beachten ist.
Laut der HebGebO (NRW) sind insgesamt 8 Still-und Ernährungsberatungen möglich.