Ab dem 01.10.2022 tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft.
Dies hat auch weitreichende Auswirkungen auf und Hebammen/ Hebammenpraxen.
So gilt bei Betreten der Hebammenpraxis, sowie im Hausbesuch die ffp2-Maskenpflicht. Diese muss ununterbrochen allen Beteiligten (über 14 Jahre) getragen werden.
Praxistermin/ Hausbesuch/ Kurse
- bei Erkältungssymptomen (auch bei Familienmitgliedern) wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Geschmachsverlust, bitte ich euch Rücksprache zu halten und den Termin abzusagen/ telefonisch oder video-telefonisch stattfinden zu lassen.
- dies gilt auch bei Kontakt oder Verdacht auf Kontakt mit einer Covid-19 positiven Person
- die Auflage eines negativen Schnelltests für die betreute Frau und das Neugeborene ist nicht zulässig, da es sich um eine medizinische Leistung handelt.
-bei Praxisterminen kommt die Schwangere allein in die Praxis, eine Begleitung z.B. durch den Kindsvater ist nicht möglich.

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