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  • hebammesarahlatzer

Weiterhin ffp2-Maskenpflicht in der Praxis und beim Hausbesuch


Auch wenn nun fast alle Coronaschutzmaßnahnen auslaufen, so gilt weiterhin in Praxen, darunter fallen auch wir als Hebammenpraxis, für Patienten/ Besucher die ffp2-Maskenpflicht. Die Maßnahmen gelten ebenfalls auch noch für Hausbesuche, da diese einen Praxistermin gleichzusetzen sind.

Natürlich trage auch ich als Hebamme weiterhin die ffp2-Maske.


Diese Maßnahmen gelten noch bis zum 07.04.2023


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