- hebammesarahlatzer
Weiterhin ffp2-Maskenpflicht in der Praxis und beim Hausbesuch

Auch wenn nun fast alle Coronaschutzmaßnahnen auslaufen, so gilt weiterhin in Praxen, darunter fallen auch wir als Hebammenpraxis, für Patienten/ Besucher die ffp2-Maskenpflicht. Die Maßnahmen gelten ebenfalls auch noch für Hausbesuche, da diese einen Praxistermin gleichzusetzen sind.
Natürlich trage auch ich als Hebamme weiterhin die ffp2-Maske.
Diese Maßnahmen gelten noch bis zum 07.04.2023